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   VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351   

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https://dejure.org/2019,27635
VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351 (https://dejure.org/2019,27635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2019 - 10 C 19.1351 (https://dejure.org/2019,27635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2019 - 10 C 19.1351 (https://dejure.org/2019,27635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO; AufenthG § 31 Abs. 4; ARB 1/80 Art. 6
    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe

  • rewis.io

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Verlängerung des Aufenthaltsrechts nach der Beendigung der Ehe

  • rechtsportal.de

    Selbständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe; Verlängerung nach Ermessen; pflichtgemäße Ermessensausübung; langjähriger Bezug von Leistungen nach dem SGB II und XII; Ausnahmefall (hier: verneint); Aufenthaltserlaubnis; Bewilligung; Prozesskostenhilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195

    Erfolgreicher isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351
    Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3 m.w.N.), hier somit auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageerwiderung der Beklagten am 28. Januar 2019.
  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 21. Januar 2020 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.2402 ausgeführt hat, kann sich die Antragstellerin für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4; Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CS 19.2402

    Erfolglose Beschwerde in einem aufenthaltsrechtlichem Eilverfahren

    Denn die Antragstellerin kann sich für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 8.2.2007 - 4 ME 49/07 - juris Rn. 3 f.; Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 Rn. 26), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4; Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139

    Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich

    Anders als die (erstmalige) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG setzt die hier in Frage stehende (weitere) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG voraus, dass die Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Sicherung des Lebensunterhalts) erfüllt ist (BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 10 CS 19.2402 - juris Rn. 7; B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

    Bei jeder weiteren Verlängerung nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gelten jedoch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG (BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - Rn. 4).
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