Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO; AufenthG § 31 Abs. 4; ARB 1/80 Art. 6
Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe - rewis.io
Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Verlängerung des Aufenthaltsrechts nach der Beendigung der Ehe
- rechtsportal.de
Selbständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe; Verlängerung nach Ermessen; pflichtgemäße Ermessensausübung; langjähriger Bezug von Leistungen nach dem SGB II und XII; Ausnahmefall (hier: verneint); Aufenthaltserlaubnis; Bewilligung; Prozesskostenhilfe; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.06.2019 - Au 1 K 19.52
- VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351
- VG Augsburg, 26.11.2019 - Au 1 K 19.52
- VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195
Erfolgreicher isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Maßgeblicher Zeitpunkt der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351
Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3 m.w.N.), hier somit auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageerwiderung der Beklagten am 28. Januar 2019.
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 21. Januar 2020 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.2402 ausgeführt hat, kann sich die Antragstellerin für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (…vgl. auch BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38). - VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CS 19.2402
Erfolglose Beschwerde in einem aufenthaltsrechtlichem Eilverfahren
Denn die Antragstellerin kann sich für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.;… NdsOVG, B.v. 8.2.2007 - 4 ME 49/07 - juris Rn. 3 f.;… Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 Rn. 26), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38). - VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139
Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich …
Anders als die (erstmalige) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG setzt die hier in Frage stehende (weitere) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG voraus, dass die Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Sicherung des Lebensunterhalts) erfüllt ist (…BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 10 CS 19.2402 - juris Rn. 7; B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten